Klosterholte - Seite 2
Im Jahre 1749 wohnten in Klosterholte-Haverbeck 26 Familien mit insgesamt 126 Personen. Die Familiengröße betrug durchschnittlich 4,8 Personen. Von den 26 Familien waren 14 Heuerleute. 1807 hatte diese Bauerschaft 146 Einwohner ohne Honigfort und Gelsbruch,. Dabei entfielen auf Klosterholte 56 und auf Haverbeck, wozu auch Gelshof rechnete, 90 Personen. Im Jahr 1833 gab es in Klosterholte-Haverbeck 26 Wohnhäuser und 209 Einwohner . 1855 wurden in der "Bauerschaft Klosterholte-Haverbeck mit dem Einzelhof Gelshof" 31 Wohnhäuser und 191 Einwohner gezählt.
Über Jahrhunderte hinweg waren die Bauerschaften Honigfort und Gelsbruch im Besitz der Kirchengemeinde bzw. der Stadt Haselünne, während die Bauerschaften Klosterholte, Haverbeck und Gelshof bis 1834 der Stadt Meppen gehörten. Dabei wurde Gelshof im 19. Jahrhundert von der Verwaltung zu Haverbeck gerechnet. Die Eigenhörigkeit zu Meppen bedeutete, daß alle Bauern Abgaben zahlen mußten und über den von ihnen bewirtschafteten Hof nicht frei verfügen konnten. Der Bürgermeister von Meppen war Gerichtsherr, und wesentliche Entscheidungen, z.B. Heirat der Kinder, Erbregelung usw., mußte er genehmigen. Als der Herzog von Arenberg 1826 versuchte, frühere Rechte als Landesherr durchzusetzen und die Bauern zur sogenannten "Landfolge", d.h. 3 Tage Hand- und Spanndienste, zu verpflichten, weigerten sich die Landwirte aus Klosterholte-Haverbeck wie auch aus anderen Bauerschaften. 1830 gab das Gericht ihnen recht. 1834 lösten die Klosterholter Landwirte - im Zuge der sogenannten hannoverschen "Bauernbefreiung"(1831) - die Verbindung zur Stadt Meppen. Dafür zahlten z.B. Gerdes und Schulte, die beiden großen Landwirte aus der Ortsmitte, 1300 bzw. 900 Taler. Honigfort zahlte 1854 als Ablösesumme 300 Reichstaler an die Kirchengemeinde Haselünne. Das war der 25-fache Wert der jährlich zu erbringenden Abgaben und Dienstleistungen.