Der Rat der Stadt Haselünne hat am 14.12.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan einschließlich des Investitionsprogrammes für das Haushaltsjahr 2024 wurden einstimmig beschlossen.
Die Raiffeisenbank Ems-Vechte eG spendet der Bödiker Oberschule einen AED-Defibrillator für eine zügige und effektive Hilfestellung in einer Notfallsituation. Diese Sachspende im Wert von ca. 2.200 € wurde formal vom Stadtrat angenommen.
Der Förderverein für die KiTa Westerloh und Grundschule Flechum unterstützt die Einrichtung eines Grünen Klassenzimmers bei der Grundschule Flechum mit einer weiteren Spende in Höhe von 1.500 €. Für diese Spende wurde formal die Annahme beschlossen.
Die Armenversorgungskommission Haselünne hat wiederum in größerem Umfang Spenden für die städtischen KiTa-Einrichtungen und Schulen bewilligt. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 24.450 € und die Einzelbeträge werden für die jeweiligen Verwendungszwecke eingesetzt. Auch für diese Spende wurde der Annahmebeschluss gefasst.
Die Beiträge für die städtischen Kindertagesstätten werden ab dem 01.08.2024 angehoben. Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Benutzung der Kindertagesstätten der Stadt Haselünne ab dem KiTa-Jahr 2024/2025 wird öffentlich bekannt gemacht. Die Eltern werden über die Neuregelungen schriftlich informiert.
Als neue Schülervertreter im Fachausschuss für Schulen und Kultur wurden Ben-Luca Sloot und als sein Stellvertreter Bekjim Murat benannt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag zum Beitritt zur Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angemessene Geschwindigkeiten“ gestellt. Dieser Beitritt wurde im Rat mehrheitlich nicht für erforderlich und zielführend erachtet und daher abgelehnt.
Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zwischen Petersilienstraße und Kirchstraße, Neufassung III“ wurde gefasst. Damit soll eine teilweise Einrichtung von Wohnungen im Erdgeschoss des Gebäudes Steintorstraße 11 ermöglicht werden.
Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Erlass einer Außenbereichssatzung in der Ortschaft Dörgen wurde gefasst. Damit soll im Plangebiet entlang der Straße Schleper eine Lückenbebauung für 5 bis 7 weitere Wohnhäuser ermöglicht werden.
Die Kaufpreise für städtische Baugrundstücke werden ab dem 01.01.2024 wie folgt angehoben:
Ortschaft Andrup, nördlich der Schützenstraße, 1. Erweiterung |
von 40,00 €/qm auf 41,00 €/qm |
Ortschaft Bückelte, Am Bawinkeler Bach, 3. Bauabschnitt |
von 44,00 €/qm auf 45,00 €/qm |
Ortschaft Klosterholte, Kämpe |
von 37,00 €/qm auf 38,00 €/qm |
Ortschaft Lehrte, westlich der Helter Straße, 2. Bauabschnitt |
von 45,00 €/qm auf 46,00 €/qm |
Ortschaft Westerloh, An der Kirche |
von 33,00 €/qm auf 34,00 €/qm |
Haselünne, Erholungsgebiet |
von 117,00 €/qm auf 119,00 €/qm |