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Der Verwaltungsausschuss (VA) der Stadt Haselünne hat am 05.07.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

Der Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 77 „Am Wall“ wurde gefasst. Damit sollen Ackerflächen zwischen der Hammer Straße und der Hase für eine Wohnbauflächenentwicklung vorgesehen werden. Es können insgesamt rd. 107 städtische und private Baugrundstücke entstehen.

Bild1 VA 05.07.2023

Der Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Erholungsgebiet Haselünne“ wurde gefasst. Für das allgemeine Wohngebiet am nördlichen Pommernweg sowie zwischen der Andruper Straße und dem Sudetenring soll in einem Teilbereich die bebaubare Fläche vergrößert werden.

Zum Neubau der zweizügigen Grundschule Am Sportzentrum wurde die Stadtverwaltung ermächtigt, nach der Submission den Auftrag für die Honorarleistung der Erstellung von Ausführungs- und Konstruktionsplänen sowie der Leistungsverzeichnisse für die Ausschreibung zu vergeben.

Die Paulusschule am Schwarzenbergweg soll energetisch saniert werden. Es wurde der Beschluss über die Auftragsvergabe für die Verlegung einer Wärmeleitung mit Erd- und Pflasterarbeiten gefasst.

Zur Sanierung der Unterdecke im Hallenbad wurde die Stadtverwaltung ermächtigt, nach der Submission den Auftrag für die Elektroarbeiten zu vergeben.

Im Rahmen der Dorferneuerung Bokeloh-Dörgen-Lohe soll in der Ortschaft Lohe ein Mehrgenerationenplatz entstehen. Auch soll der vorhandene Waldweg von der Alten Sögeler Landstraße bis zur Straße Im Buchenhain als wassergebundener Weg ausgebaut werden. Im Kreuzungsbereich Im Buchenhain/Im Sande soll eine Aufpflasterung und in der Alten Sögeler Landstraße eine Querungshilfe errichtet werden. Der Beschluss über die Auftragsvergabe der Landschafts- und Straßenbauarbeiten in Asphaltbauweise wurde gefasst. In die Auftragsvergabe einbezogen wurde die Lieferung und Montage von Spielgeräten für die Maßnahme in der Ortschaft Lohe sowie für die Ergänzung der Spielgeräte am Haselünner See.

Zur Erweiterung der Grundschule in der Ortschaft Lehrte wurde die Stadtverwaltung ermächtigt, nach der Submission den Auftrag für die Lieferung und den Einbau der Fenster und Außentüren zu vergeben.

 

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