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Der Verwaltungsausschuss (VA) der Stadt Haselünne hat am 22.06.2023 folgende Beschlüsse gefasst:

  • Dem Fanclub "Haselünner Borussen" wurde wiederum gestattet, in der 61. Bundesligasaison 2023/2024 das Haselünner Stadtwappen auf deren Fanfahne abbilden zu dürfen.
  • Die Verwaltung wurde unter Abwägung aller Gesichtspunkte beauftragt, gemeinsam mit der Führung der Freiwilligen Feuerwehr den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu planen und einen geeigneten Standort vorzuschlagen.
  • Dem Heimatverein Haselünne e.V. wird für die Maßnahme „Erhalt und zukünftige Entwicklung des Ensembles der Heimathäuser Haselünne“ eine auf zwei Jahre befristete Zuwendung in Höhe von 20 % der Gesamtaufwendungen, somit maximal 30.265 €, gewährt. Die Zuwendung wird entsprechend dem Maßnahmefortschritt ausgezahlt.
  • Die CDU-Fraktion hat beantragt, dass im Bereich des Marktes ein Trinkwasserspender aufgestellt werden soll, der öffentlich zugänglich ist und kostenlos zur Verfügung steht. Die Verwaltung wird nun Modellvorschläge für die Gestaltung sowie eine Kostenübersicht erarbeiten und die Ergebnisse zur Beschlussfassung wieder vorlegen.
  • Die SPD-Fraktion hat beantragt, dass auf einer dafür geeigneten Fläche ein öffentlicher Pumptrack errichtet werden soll. Die Verwaltung wurde beauftragt, verschiedene Varianten für einen Pumptrack einschließlich einer Kostenübersicht zu erarbeiten und die Ergebnisse in den städtischen Gremien vorzustellen. Zunächst ist aber die Jugend über das Aktivgremium zu beteiligen.
  • Die FDP-Fraktion hat einen Antrag gestellt, wonach die Stadtgeschichte in Haselünne an historischen Plätzen und Gebäuden digital erlebbar gemacht werden soll. Vorgeschlagen wird dafür die Anbringung eines QR-Codes auf Hinweistafeln. Die Verwaltung wurde beauftragt, zunächst eine Liste von möglichen Schildern zu historischen Gebäuden und Plätzen in Haselünne zu erstellen sowie die bereits laufenden diesbezüglichen Aktivitäten z.B. im Tourismussektor und der Aufarbeitung der NS-Zeit u.a. mit dem Kreisgymnasium St. Ursula darzulegen und im nächsten Ausschuss vorzustellen. In einem weiteren Schritt könnten diese Schilder dann nach und nach mit einem QR-Code hinterlegt werden.
  • Der Auslegungsbeschluss für die Änderung 44A des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Wohnbaufläche wurde gefasst. Damit werden die Voraussetzungen für ein weiteres Wohnbaugebiet in der Stadt Haselünne zwischen der Hammer Straße und der Hase geschaffen.

44A

  • Der Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14.4 „Zwischen Petersilienstraße und Kirchstraße, Neufassung III“ wurde gefasst. Damit soll eine teilweise Einrichtung von Wohnungen im Erdgeschoss des Gebäudes Steintorstraße 11 ermöglicht werden.

Nr.14.4

  • Der Auslegungsbeschluss für den Erlass einer Außenbereichssatzung in der Ortschaft Dörgen wurde gefasst. Damit soll im Plangebiet entlang der Straße Schleper eine Lückenbebauung und die Errichtung eines seniorengerechten Wohnhauses ermöglicht werden.

Außenbereichssatzung

  • Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Dammstraße und Osterstraße“ wurde gefasst. Damit soll im Plangebiet eine zweigeschossige Bauweise ermöglicht werden.
  • Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes „Andruper Straße“ wurde gefasst. Damit soll in diesem Plangebiet eine zweigeschossige Bauweise ermöglicht werden.
  • Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung 53 A des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 8.1 „Gewerbegebiet Lehrte 2, 1. Erweiterung“ wurde gefasst. Es sollen damit weitere gewerbliche Bauflächen in der Ortschaft Lehrte geschaffen werden.

53A

  • Der Aufstellungsbeschluss für die Änderung 54 A des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 7 „Östlich der Alten Sögeler Landstraße“ in der Ortschaft Lohe wurde gefasst. Auf der ca. 1,5 ha großen Fläche sollen etwa 27 neue Baugrundstücke entstehen.

Nr.7

  • In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Schulen und Kultur wurden die Pläne für den Neubau der Grundschule Am Sportzentrum vorgestellt. Diesen Planentwürfen wurde nun zugestimmt und die Verwaltung wurde beauftragt, den Bauantrag dementsprechend zu stellen. In der Sitzung wurde dann auch der Beschluss über die Auftragsvergabe für die Honorarleistung Technische Gebäudeausrüstung gefasst.
  • Die Kindertagesstätte in der Ortschaft Eltern soll um einen kompletten Krippenbereich mit Nebenräumen und einem Bewegungsraum erweitert werden. Für diese Baumaßnahme wurde der Beschluss über die Auftragsvergabe für die Honorarleistung Objektplanung Gebäude gefasst.

 

 

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