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Richtigstellung der Stadt Haselünne

Die Meppener Tagespost beschreibt in ihrer Online-Ausgabe vom 30.03.2023 und in der Printversion vom 31.03.2023, dass in einer Waldfläche in der Stadt Haselünne ein Windpark geplant ist.

In der Berichterstattung wurde beschrieben, dass die Planungen von der Windkraft-Projektentwicklungsgesellschaft wpd-Onshore aus Bremen, den Grundstückseigentümern und der Stadt Haselünne vorangetrieben werden. Diese Berichterstattung ist nicht mit der Stadt Haselünne abgestimmt worden. Entgegen eines entsprechenden Hinweises durch die Verwaltung wurde die Berichterstattung nicht dahingehend korrigiert, dass die Grundstückseigentümer mit der Windkraft-Projektentwicklungsgesellschaft wpd-Onshore aus Bremen lediglich ein Interesse an der Windparkentwicklung bei der Stadtverwaltung Haselünne vorgetragen haben.

Die Stadt Haselünne weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Windparkentwicklung nur durch die entsprechende Darstellung im regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Emsland und eine darauffolgende Bauleitplanung durch die Stadt Haselünne möglich ist. Hierbei haben sich der Landkreis Emsland und die Stadt Haselünne an objektive Bewertungskriterien zu orientieren.

Die Stadt Haselünne fühlt sich hierbei ausdrücklich nicht an eine Zusammenarbeit mit einem bestimmten Projektentwickler gebunden.

Haselünne, den 31.03.2023

 

Hundefreilauffläche öffnet ab dem 01.06.2022

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