Bekanntmachung der Stadt Haselünne
Der Rat der Stadt Haselünne hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die Hebesätze für die Grundsteuern 2023 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A: 350 v.H.
Grundsteuer B: 350 v.H.
Gegenüber dem Kalenderjahr 2022 sind für die Grundsteuern und Straßenreinigungsgebühren keine Änderungen eingetreten, sodass diesbezüglich auf die Erteilung schriftlicher Bescheide verzichtet wird.
Der Rat der Stadt Haselünne hat in seiner Sitzung am 15.12.2022 die 2. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Haselünne vom 13.12.2012 beschlossen und die Abwassergebühr für Schmutzwasser mit Wirkung vom 01.01.2023 auf 2,16 €/cbm angehoben. Daher ergeht für die Gebührenpflichtigen ein neuer Bescheid über die Grundbesitzabgaben im 2. Quartal 2023, durch den die Änderung der Schmutzwassergebühr angepasst wird.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Berechnungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, werden deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) i.d.F. vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) sowie gemäß § 14 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) i.d.F. vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. 2017, S. 121), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 22.09.2022 (Nds. GVBl. 2022, S. 589), die Grundsteuern und Straßenreinigungsgebühren für das Kalenderjahr 2023 in der wie im letzten vorliegenden Bescheid dargestellten Höhe festgesetzt.
Die Grundbesitzabgaben 2023 werden mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden über Grundbesitzabgaben festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2023 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, werden die Grundbesitzabgaben 2023 in einer Summe am 01.07.2023 fällig.
Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Bescheide für das Kalenderjahr 2023 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Berechnungsgrundlagen (Steuermessbeträge bzw. Menge des Wasserverbrauchs), werden gemäß § 27 Abs. 2 GrStG Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Osnabrück, Hakenstr. 15, 49074 Osnabrück, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form zu erheben.
Haselünne, den 22.12.2022
Werner Schräer
Bürgermeister