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Der Rat der Stadt Haselünne hat am 15.12.2022 folgende Beschlüsse gefasst

Hundefreilauffläche öffnet ab dem 01.06.2022

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan einschließlich des Investitionsprogrammes für das Haushaltsjahr 2023 wurden einstimmig beschlossen.

Die Stadt Haselünne gibt gegenüber dem Finanzamt Lingen eine Erklärung ab, dass sie das neue Umsatzsteuerrecht ab dem 01.01.2023 anwendet.

Aufgrund des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde die Verwaltung beauftragt, über die Optionen für eine solidarische Städtepartnerschaft mit einer ukrainischen Kommune zu berichten. Der Bericht erfolgt in der ersten Ratssitzung 2023.

Die Kath. Kirchengemeinde St. Vincentius erhält überplanmäßig für die Umbau- und Sanierungsmaßnahmen am Familienzentrum St. Vincentius eine weitere Zuwendung in Höhe von 75.000 €.

Für den Ausschuss für Schulen und Kultur wurde eine neue Schülervertreterin benannt. Es handelt sich um Pia Gödiker (Bödiker Oberschule). Ihre Stellvertreterin wird Jamie-Lee Read (Don-Bosco-Schule).

Die Richtlinie für das Aktivgremium der Stadt Haselünne wurde neu gefasst. Sie wird auf der städtischen Homepage unter „Rathaus“ und „Ortsrecht“ veröffentlicht.

Der Grundstückskaufpreis für das Neubaugebiet „Zwischen Weidenweg und Feldstraße“ in der Ortschaft Eltern wurde auf 88,-- €/qm festgelegt.

Die Abwassergebühr für Schmutzwasser wird ab dem 01.01.2023 von 1,92 €/cbm auf 2,16 €/cbm erhöht. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Haselünne wurde entsprechend geändert.

Für die Benutzung des Jugendzeltplatzes In der Muhne wurde eine Entgeltordnung erlassen. Die Nutzungsgebühr pro Person und Nacht wird von 4,50 € auf 6,00 € brutto angehoben. Die tatsächlich anfallenden Energie-, Bewirtschaftungs- und Reinigungskosten sowie Kosten für vereinbarte Zusatzleistungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag gestellt, in den städtischen Haushalt ein Budget zur Unterstützung von Hauseigentümern bei der Beschaffung von Zisternen zur Nutzung von Regenwasser einzustellen. Dieser Antrag wurde aus Kostengründen mehrheitlich abgelehnt.