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Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 25.08.2022

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.08.2022 folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16.8 „Gewerbegebiet Hammer Tannen II, 1. Erweiterung“ wurde gefasst. Bisher ist vom geplanten Wendehammer nach Süden eine Trasse für die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen festgesetzt. Diese Trasse wird nicht mehr benötigt und es soll stattdessen für den Grundstücksbereich überbaubare Gewerbefläche festgesetzt werden.

VA 25.08.2022

  • Die KlimaWerkStadt in der Stadt Haselünne erhält eine eigene Website, um u.a. auf ihre Angebote aufmerksam zu machen. Zusätzlich soll die Buchung von Büroarbeitsplätzen im CoWorking-Bereich über die Website möglich sein. Der Auftrag für die Erstellung und Wartung dieser Website wurde vergeben.
  • Das Gebäudemanagement für die städtischen Liegenschaften soll künftig in digitaler Form durch die Einführung einer sog. Digitalen Gebäudeakte gestaltet werden. Der Auftrag für den Einkauf der erforderlichen Software wurde vergeben. Der Aufbau von Strukturen und das Einpflegen von Daten erfolgt dann in weiteren Arbeitsschritten.
  • Für die Bauarbeiten zum Umbau der Saunalandschaft im städtischen Hallenbad wurde der Auftrag für die Leistungen „Heizung, Lüftung, Sanitär“ vergeben.
  • Im Umfeld der Stadthalle sollen eine multifunktionale Kultur- und Freizeiteinrichtung geschaffen sowie die Parkflächen neu gegliedert werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen wurde zunächst der Planungsauftrag vergeben, wobei die Vergabeprüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Emsland noch aussteht.
  • Der Neubau einer Halle auf der städtischen Kläranlage wird mit den Elektroarbeiten fortgesetzt. Der entsprechende Auftrag wurde vergeben.
  • Die Stadt Haselünne beabsichtigt, für ihre eigenen Veranstaltungen, aber auch für die der örtlichen Vereine und Verbände einen mobilen Bühnenanhänger (Bühnengröße: ca. 45 qm) anzuschaffen. Durch die Mobilität des Anhängers ist der Veranstaltungsort frei wählbar. Der Auftrag für die Lieferung dieses Bühnenanhängers wurde vergeben, wobei die abschließende Vergabeprüfung des Landkreises noch erfolgen muss.

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