Landtagswahl 2022 - Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern
Die Parteien werden hiermit aufgefordert, bis zum 15. Juni 2022 Wahlberechtigte als Mitglieder der Wahlvorstände für die Landtagswahl am 09. Oktober 2022 vorzuschlagen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Öffentliche Bekanntmachung - Aufforderung an die Parteien zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern