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Bekanntmachung der Stadt Haselünne

Bürgermeistersprechstunde

Der Rat der Stadt Haselünne hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 die Hebesätze für die Grundsteuern 2022 wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A:       350 v. H.

Grundsteuer B:       350 v. H.

Gegenüber dem Kalenderjahr 2021 sind für die Grundsteuern, Straßenreinigungs- und Kanalbenutzungsgebühren keine Änderungen eingetreten, sodass auf die Erteilung schriftlicher Bescheide verzichtet wird.

Für alle diejenigen Grundstücke, deren Berechnungsgrundlagen sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, werden deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) in der Fassung vom 07.08.1973 (BGBl. I Seite 965), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16.07.2021 (BGBl. I Seite 2931) sowie gemäß § 14 Nds. Kommunalabgabengesetz (NKAG) in der Fassung vom 20.04.2017 (Nds. GVBl. 2017, Seite 121), zuletzt geändert durch Art. 6 des Gesetzes vom 13.10.2021 (Nds. GVBl. 2021, Seite 700), die Grundbesitzabgaben für das Kalenderjahr 2022 in der wie im letzten vorliegenden Bescheid dargestellten Höhe festgesetzt.

Die Grundbesitzabgaben 2022 werden mit den in den zuletzt erteilten Bescheiden über Grundbesitzabgaben festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2022 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, werden die Grundbesitzabgaben 2022 in einer Summe am 01.07.2022 fällig.

Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Bescheide für das Kalenderjahr 2022 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten. Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Berechnungsgrundlagen (Steuermessbeträge bzw. Menge des Wasserverbrauchs), werden gemäß § 27 Abs. 2 GrStG Änderungsbescheide erteilt.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Osnabrück, Hakenstr. 15, 49074 Osnabrück, erhoben werden. Die Klage ist schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form zu erheben.

Haselünne, den 03.01.2022

Werner Schräer

Bürgermeister

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