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3G-Regel für Besucherinnen und Besucher des Rathauses

3G Regel Rathaus

Im Rathaus der Stadt Haselünne gilt ab sofort die 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher. Zutritt erhält nur noch, wer geimpft oder genesen ist bzw. einen Corona-Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen kann. Die Kontrolle der 3G-Regel erfolgt an der Anmeldung im Bürgerbüro. Bitte denken Sie an die Mund-Nasen-Bedeckung. Das Bürgerbüro ist weiterhin zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.

Von der 3G-Regelung ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Das Rathaus sowie alle weiteren städtischen Nebenstellen bzw. Einrichtungen sind nach vorheriger Terminabsprache erreichbar. Die Kontrolle der 3G-Regel erfolgt beim Einlass in die jeweiligen Gebäude.

 

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