Erhöhung der Hebesätze ab dem Jahr 2021
Erhöhung der Hebesätze ab dem Jahr 2021
Der Rat der Stadt Haselünne hat am 08.12.2020 den Haushaltsplan für das Jahr 2021 verabschiedet. In der Haushaltssatzung wurden die Steuerhebesätze für die Grundsteuern A und B sowie die Gewerbesteuer von 330 v.H. auf 350 v.H. angehoben. Diese Steigerung ist aufgrund der höheren Durchschnittssätze aller Kommunen in Niedersachsen, die auch für den kommunalen Finanzausgleich maßgeblich sind, erfolgt. Ab dem 07.01.2021 werden allen Steuerpflichtigen aktualisierte Steuerbescheide übersandt, in denen dann auch die Schmutzwasserbeseitigungs- und Straßenreinigungsgebühren aufgeführt sind. Für diese Gebühren erfolgt zunächst keine Veränderung der Berechnungsgrundlagen. Für die Schmutzwassergebühr ergeht im Frühjahr nach Vorliegen des Reinwasserverbrauchs 2020 ein aktualisierter Bescheid.
Bei dieser Gelegenheit wird auf die Möglichkeit hingewiesen, ein Sepa- Lastschriftmandat für die Abbuchung der Grundbesitzabgaben zu erteilen. Der Vordruck kann auf der städtischen Homepage unter „Rathaus“ und „Formularservice“ und „Einzugsermächtigung und Sepa-Lastschriftmandat“ heruntergeladen werden. Von der Erteilung eines Dauerauftrages sollte bei den Grundbesitzabgaben abgesehen werden, da die Quartalszahlungen variabel sein können.