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Der Rat der Stadt Haselünne hat am 13.06.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Der Jahresabschluss der Stadt Haselünne für das Haushaltsjahr 2021 und die Ergebnisverwendung wurden beschlossen. Bürgermeister Werner Schräer wurde für das Haushaltsjahr 2021 die Entlastung erteilt.

Der Förderverein für die Kindertagesstätte Westerloh und Grundschule Flechum hat Spenden für verschiedene Zwecke dieser Einrichtungen in Höhe von 5.000 € geleistet. Durch die Spenden werden Anschaffungen für die Betreuung der Kinder und zusätzliches Unterrichtsangebot finanziert. Diese Spenden wurden vom Rat formal angenommen.

Der Gleichstellungsplan der Stadt Haselünne für die Jahre 2024 bis 2026 wurde beschlossen.

Die Preise für die Mittagsverpflegung in den städtischen Schulen werden ab dem Schuljahr 2024/25 auf 3,80 € je Mahlzeit festgelegt. Dadurch erfolgt aufgrund von Kostensteigerungen eine Anhebung von 0,30 € je Mahlzeit.

Die Preise für die Mittagsverpflegung im Hort Haselünne, der im Gebäude der Paulusschule am Schwarzenbergweg untergebracht ist, werden ab dem KiTa-Jahr 2024/25 auf 60,-- € bei fünf Tagen Betreuungszeit und 50,-- € bei vier Tagen Betreuungszeit festgesetzt.

Stadtbrandmeister Markus Schüler wird für weitere sechs Jahre, d.h. bis zum 31.07.2030 in das Ehrenbeamtenverhältnis als Stadtbrandmeister berufen.

Die Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen in der Stadt Haselünne wurde neu gefasst. Ziel dieser Richtlinie ist es, alle Haselünner Vereine bei der Jugendarbeit zu unterstützen bzw. zu animieren, Kinder- und Jugendarbeit in die Vereinsarbeit einzubinden. Der Förderbetrag für jedes jugendliche Mitglied wird von 10,-- € auf 13,-- € erhöht und im Gegenzug entfällt künftig der Sockelbetrag.

Die Satzung für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Dammstraße und Osterstraße“ wurde beschlossen. Damit werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern geschaffen.

Die Satzung für die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Die Tannen I“ in der Ortschaft Andrup wurde beschlossen. Dadurch soll die rückwärtige Bebauung eines Grundstückes an der Schützenstraße ermöglicht werden.

Die Satzung für die 1. Erweiterung des Bebauungsplanes „Am Sattelweg“ in der Ortschaft Flechum wurde beschlossen. Dadurch wird an der Antoniusstraße der überbaubare Bereich bei einem Grundstück im Bereich des angrenzenden Spielplatzes erweitert.

Die Satzung für den Erlass der Außenbereichssatzung „Huden Nr. 2 – Neufassung“ in der Ortschaft Huden wurde beschlossen. Dadurch wird eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus einschl. Remise ermöglicht.

 

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