Westerloh
Ortsvorsteher: Arend Smit, Am Großen Esch 16, 49740 Haselünne-Westerloh
An der südlichsten Grenze des Hümmlings finden wir die Ortschaft Westerloh. Ein Großsteingrab an Westerlohs Ortsgrenze aus der Megalithkultur (um 3000 v. Chr.) läßt auf eine sehr frühe Besiedlung dieser Region schließen.
Der Ortsname entstammt wahrscheinlich der Tatsache, daß die ersten Westerloher am westlichen Rand des Waldgebietes zwischen Westerloh und Lähden siedelten. Im ursprünglichen Sinn bezeichnet Loh eine Waldfläche, aber vielfach auch Lichtungen, die auch künstlich geschaffen sein konnten. Es entstand Westerloh.
Urkundlich wurde Westerloh 1150 zum ersten Mal erwähnt.
In dem Kommunikanten - und Bevölkerungsregister des Amtes Meppen unter Bischof Franz-Wilhelm von Wartenberg (1625-1661) finden wir 1652 für die Bauerschaft Westerloh 44 Personen, davon 10 unter 14 Jahre.
Im Status Animarum von 1749 werden für die Bauerschaft "Wester Loe" 12 Familien, davon 5 Vollerben und 7 Heuerleute, insgesamt 84 Personen, davon 27 unter 14 Jahre aufgeführt.
Nach dem Verzeichnis der im Amt Meppen vorhandenen Seelen, vom Jahr 1807 gehörte Westerloh zum Kirchspiel Haselünne und man zählte 81 Seelen.
Im Jahre 1858 gab es in Westerloh 26 Wohngebäude sowie 148 Seelen, mit 76 männlichen und 72 weiblichen Personen. Die gleiche Anzahl Wohngebäude gehörten 1861 zu Westerloh mit 138 Seelen, hiervon 72 männliche und 66 weibliche Personen.
1808 gab es in Preußen die Bauernbefreiung, d. h. Beendigung der Leibeigenschaft.
Einige Jahre später, 1846 wurde per Ablösungsgesetz in Haselünne der große Zehnt beseitigt. ( Die Abgabe des Zehnten geht auf das Jahr 785 zurück und wurde von Karl dem Großen eingeführt. Es war dies eine Abgabe, die den zehnten Teil eines in Betracht kommenden Ertrages entsprach. Der Feldzehnt wurde von den Halmenfrüchten, vom Öl, Flachs und Wein erhoben. Der kleine Zehnt kam vom Gemüse und Obst. Der Blutzehnt von den Tieren und Tiererzeugnisse: Milch, Butter, Eier und Honig.) So hatte "von der Ahe zu Westerloh" 10 Stüber zu entrichten. Als Ablösesumme zahlte v.d. Ahe 15 holländische Gulden.
Der Landtag von Niedersachsen verabschiedete 1852 das Ablösegesetz, welches beinhaltete, daß die Bauern sich von den bisherigen Abgaben befreien ( z.B. Pförtnergeld in Haselünne ) konnten. Durch Zahlung eines einmaligen Betrages war man von den Lasten befreit. So kam es 1854 zur Ablösung der Pförtnergarben, welche die Stadt Haselünne jedes Jahr an Jacobi von den Pflichtigen abholte.