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Der Rat der Stadt Haselünne hat am 12.12.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Der Rat der Stadt Haselünne hat am 12.12.2024 folgende Beschlüsse gefasst (Teil 1):

Der Jahresabschluss der Stadt Haselünne für das Haushaltsjahr 2022 und die Ergebnisverwendung wurden beschlossen. Bürgermeister Werner Schräer wurde für das Haushaltsjahr 2022 die Entlastung erteilt.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan einschließlich des Investitionsprogrammes für das Haushaltsjahr 2025 wurden beschlossen.

Die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Haselünne ab 01.01.2025 wurde beschlossen. Die Hebesätze wurden wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe: 410 v.H.
  • Grundsteuer B für die Grundstücke: 320 v.H.
  • Gewerbesteuer: 350 v.H.

Die aufkommensneutralen Hebesätze betragen für die Grundsteuer A = 427 v.H. und für die Grundsteuer B = 323 v.H.. Somit liegen für beide Grundsteuerarten die neuen Hebesätze unter den aufkommensneutralen Hebesätzen.

Annahme von Spenden:

  • Vom Förderverein Andrup-Lage für die Grundschule Andrup-Lage in Höhe von 2.926,02 €. Mit dieser Spende sollen die Kosten für das Schulprojekt „Gewaltfreie Schule“ in der Grundschule finanziert werden.
  • Von der Armenversorgungskommission (AVK) Haselünne für verschiedene Zwecke der städtischen Kindertagesstätten in Höhe von 17.800 € und der städtischen Schulen in Höhe von 10.900 €. Darüber hinaus hat die AVK den Betrag von 1.500 € für die offene Jugendarbeit in der Stadt Haselünne gespendet.

Die Stadt Haselünne bedankt sich beim Förderverein Andrup-Lage und der Armenversorgungskommission für die großzügigen Spenden zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in der Stadt Haselünne.


 

Der Rat der Stadt Haselünne hat am 12.12.2024 folgende Beschlüsse gefasst (Teil 2):

Die Don-Bosco-Schule Am Sportzentrum mit dem Förderschwerpunkt Lernen wird zum 01.08.2025 aufgelöst. Die Verwaltung wurde beauftragt, die dazu notwendigen Schritte einzuleiten und auf einen geschützten Rahmen für die verbleibenden Schülerinnen und Schüler der Don-Bosco-Schule hinzuwirken.

Der Schuleinzugsbereich der Grundschule Am Sportzentrum ab dem 01.08.2025 ist im nachstehenden Abgrenzungsplan dargestellt. Entsprechend wurde der Ratsbeschluss gefasst.

Bild Rat

 

Der Rat der Stadt Haselünne hat am 12.12.2024 folgende Beschlüsse gefasst (Teil 3):

Der Abwägungs- und Feststellungsbeschluss für die Änderung 53A des Flächennutzungsplanes der Stadt Haselünne zur Ausweisung einer Gewerbefläche in der Ortschaft Lehrte wurde gefasst. Dadurch wurden auch die Voraussetzungen für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Lehrte 2, 1. Erweiterung“ geschaffen. Am vorhandenen Gewerbegebiet sollen weitere Gewerbeflächen ausgewiesen werden.

Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nördlich der Dammstraße“ wurde gefasst. Dadurch werden die Voraussetzungen für die Errichtung einer Senioreneinrichtung mit ca. 24 Zimmern, 5 Wohnungen und den dazugehörigen Verwaltungs-, Gemeinschafts- und Nebenräumen geschaffen. Außerdem soll ein zweites Gebäude mit ca. 11 Wohnungen entstehen.

Die Kaufpreise für städtische Baugrundstücke werden ab dem 01.01.2025 wie folgt angehoben:

Ortschaft Andrup, nördlich der Schützenstraße, 1. Erweiterung

von 41,00 €/qm auf 42,00 €/qm

Ortschaft Andrup, südlich der Schützenstraße

von 47,00 €/qm auf 48,00 €/qm

Ortschaft Bückelte, Am Bawinkeler Bach, 3. Bauabschnitt

von 45,00 €/qm auf 46,00 €/qm

Ortschaft Eltern, Zwischen Weidenweg und Feldstraße

von 88,00 €/qm auf 90,00 €/qm

Ortschaft Flechum, Am Sandhook, 1. Erweiterung

von 40,00 €/qm auf 41,00 €/qm

Ortschaft Klosterholte, Kämpe

von 38,00 €/qm auf 39,00 €/qm

Ortschaft Lehrte, westlich der Helter Straße, 2. Bauabschnitt

von 46,00 €/qm auf 47,00 €/qm

Ortschaft Westerloh, An der Kirche

von 34,00 €/qm auf 35,00 €/qm

Haselünne, Erholungsgebiet

von 119,00 €/qm auf 121,00 €/qm

Die Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Haselünne wird dahingehend geändert, dass ab 01.01.2025 der Gebührensatz für die wöchentliche einmalige Reinigung pro Meter Straßenfront von 1,20 € auf 1,08 € gesenkt wird.

Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung in der Stadt Haselünne wird dahingehend geändert, dass ab 01.01.2025 die Abwassergebühr für Schmutzwasser je cbm Abwasser 2,64 € beträgt. Damit wird die Schmutzwasserbeseitigungsgebühr um 0,48 € je cbm Abwasser angehoben.

In den Steuerbescheiden, die Anfang des Jahres 2025 versandt werden, wird die erhöhte Abwasserbeseitigungsgebühr mit den bisherigen Kubikmeterwerten angegeben. Die endgültige Verrechnung nimmt die Stadt Haselünne vor, sobald die neuen Kubikmeterzahlen vorliegen; voraussichtlich zum Steuertermin 15.05.2025.

 

Öffentliche Ausschreibung, VOB/A

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