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Interessenbekundung zur Ausschreibung von Baumaßnahmen und Dienstleistungen

iconstadt

 

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der STADT HASELÜNNE
1. Kommunale Gebietskörperschaft
1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle
STADT HASELÜNNE
Fachbereich 5
Fachbereichsleiter Martin Pohlmann
Rathausplatz 1
D - 49740 Haselünne
Tel. 05961 / 509-400
Fax: 05961 / 509501
email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
www.haseluenne.de
1.2. Verfahrensgegenstand / Gegenstand des öffentlichen Interesses
Aufbau eines Pools von entsprechenden Firmen- bzw. Ingenieurbüro-
anschriften für die Auswahl zur Aufforderung eines Angebotes bei entsprechenden öffentlichen Maßnahmen.
2. Gegenstand der Dienstleistung
2.1 Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber
Die Stadt Haselünne bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen für
die Durchführung
a) von Baumaßnahmen (Hoch- bzw. Tiefbau) gemäß VOB
b) freiberuflichen Leistungen
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessensbekundungsverfahren und
keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 2014/24/EU:
Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer
Interessenbekundung und keine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts.
Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten
Firmenadressen für Ausschreibungen von öffentlichen Maßnahmen zu nutzen.
Die Stadt Haselünne behält sich die Entscheidung vor, welche Firmen bzw.
welche Ingenieur-Büros zur Aufforderung eines Angebotes jeweils
angeschrieben werden.
Im Zuge der Interessensbekundung sind mit vorzulegen bzw. nachzuweisen:
- Ein Befähigungsnachweis (u.a. Referenzschreiben)
- Beherrschung der deutschen Sprache (mündlich und in Schrift und Form).
- Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit.

Es handelt sich um folgende Maßnahmen:

Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Stadt Haselünne

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