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Der Verwaltungsausschuss der Stadt Haselünne hat am 02.05.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

  • Dem Sportverein Eltern e.V. sind Planungskosten und Energieberatungskosten für die Sanierung des Umkleidegebäudes auf dem Vereinsgelände entstanden. Diese Planung kann vor dem Hintergrund des Fortschreitens des Planverfahrens zur E 233 nicht weiter verfolgt werden. Der Verein hat eine anteilige Übernahme der entstandenen Kosten durch die Stadt Haselünne beantragt. Diesem Antrag wurde in Teilen zugestimmt.
  • Die ehemalige Gaststätte „Bei Elly“ in der Ortschaft Flechum wird in einem Teilbereich für die Dorfgemeinschaft umgebaut und von der Stadt angemietet. Der Beschluss über die Auftragsvergabe für die Lieferung und den Aufbau von Küchenzeilen und Schrankwänden in den Gemeinschaftsräumen wurde gefasst. Die Maßnahme wird mit Leader-Mitteln gefördert.
  • Bei einem Neubau an der Konrad-Adenauer-Straße wurde der städtische Fußweg ohne vorherige Genehmigung durch die Stadt Haselünne überbaut. Für diese Überbauung wird dem Bauherrn eine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraums erteilt, die für die Bestandsdauer des Gebäudes befristet ist. Die überbauten Grundstücksteile entlang des Gebäudes werden vermessen und eine Baulast wird eingetragen. Die damit verbundenen Kosten hat der Bauherr zu tragen. Weiterhin hat der Bauherr eine Entschädigung zu zahlen.
  • Das „Gebäude F“ auf dem Grundschulgelände der Paulusschule am Schwarzenbergweg wird energetisch und baulich saniert. Die Beschlüsse über die Auftragsvergaben für die Gewerke Rohbau, Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro sowie Fenster und Außentüren wurden gefasst.
  • Zum Neubau der zweizügigen Grundschule „Am Sportzentrum“ wurde der Beschluss über die Auftragsvergabe der Dach- und Fassadenarbeiten gefasst.
  • Um die Reinigung in der Innenstadt zu optimieren, wird eine elektrische Kehr- und Saugmaschine angeschafft. Mit diesem Gerät kann die Reinigung der Straßenzüge, der öffentlichen Grünanlagen und der Baumscheiben bequemer und effektiver erfolgen. Der Beschluss über die Auftragsvergabe für die Anschaffung eines derartigen Gerätes wurde gefasst.

 

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Muttertagssammlung vom 4. Mai bis 19. Mai 2024

Jetzt ist Mama dran!
Muttertagssammlung 2024

Einmalig oder regelmäßig: In jedem Fall Gutes tun.

Am 12. Mai ist wieder Muttertag. Im Müttergenesungswerk ist 365 Tage im Jahr Muttertag. Für uns ein Grund, das Thema Wertschätzung für Mütter ins Zentrum unserer Arbeit zu rücken.
Wir wollen daher mit Ihnen gemeinsam auf verschiedenen Ebenen "Danke" sagen, Dankbarkeit empfinden, aber auch Raum für Hoffnung oder Trauer geben!

Das Muttersein hat viele Gesichter: Grenzenlose Liebe und Freude wechselt sich mit Erschöpfung, Müdigkeit oder Überforderung ab ​​​​​​– manchmal mehrmals täglich. Jeden Tag leisten besonders Mütter unglaublich viel für Ihre Familie. Oft sind sie zudem berufstätig und geben dort zusätzlich ihr Bestes. Viele Sorgearbeitende gehen dauerhaft über ihre Belastungsgrenze und werden dadurch krank. Hier unterstützt das Müttergenesungswerk.

Wir wollen das Mamasein in all seinen Facetten feiern und laden Sie ein, sich daran zu beteiligen.

 Zum Spendenformular

Vielen Dank für die Unterstützung!

Neue Postfiliale in Haselünne

Die neue Postfiliale in Haselünne wird heute, 06.05.2024, in der Osterstraße 46 (bei Getränke Hoffmann) eröffnet.

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag, 9.00 bis 18.00 Uhr
Samstag, 8.00 bis 14.00 Uhr

 

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Der Rat der Stadt Haselünne hat am 18.04.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Die Eintrittsgebühren für das Freibad und Hallenbad in Haselünne werden angehoben. Die geänderten Preise gelten ab der Freibadsaison, die in diesem Jahr am 21. Mai beginnt. Die neuen Preislisten werden auf der Homepage der Bäder und der Stadt Haselünne und durch Aushang in den Bädern bekannt gegeben.

Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Erholungsgebiet Haselünne“ wurde gefasst.  Für das allgemeine Wohngebiet am nördlichen Pommernweg sowie zwischen der Andruper Straße und dem Sudetenring soll in einem Teilbereich die bebaubare Fläche vergrößert werden.

Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Am Bawinkeler Bach, 1. Erweiterung“ in der Ortschaft Bückelte wurde gefasst. Dadurch sollen die baurechtlichen Festsetzungen für die Grundstücke nördlich des ursprünglichen Bebauungsplanes geschaffen werden.

Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss für den Erlass einer Außenbereichssatzung in der Ortschaft Andrup wurde gefasst. Durch die Schließung einer Baulücke soll an der Steinbohlenstraße eine Wohnbebauung ermöglicht werden.

 

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